ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

 

1. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftrageber (AG) und Dagmar Kiecker > Kiecker Kommunikations Agentur < Rheinstraße 36, 56410 Montabaur – nachstehend Auftragnehmerin (AN) – genannt.

 

Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

 

 

2. Allgemeines

Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Deutsche Recht. Die AN ist u. a. berechtigt, bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen des AG, auch nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des AG, bereits erteilte Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren. Für diesen Fall ist die AN berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 60 % der vereinbarten Vergütungen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

3. Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig schriftlich bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

 

 

4. Eigentumsvorbehalt

Die AN behält sich das Eigentum an den dem AG erbrachte Dienstleistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

Telefonische, per E-Mail oder anhand der Auftragsbestätigung erteilte Liefer- und Leistungsvereinbarungen sind gleichermaßen verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt wurden oder schriftlich vorliegen. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sind erforderliche, notwendige Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, verlängert sich die Frist entsprechend.

 

Der AG ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Lieferfrist der AN eine Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der AG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Die AN ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, ausdrücklich ist schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart worden. Im Falle technischer Betriebsstörungen, eines Streiks oder höherer Gewalt, hat der AG kein Recht auf Schadensersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerung der Leistung.

 

 

 

5. Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungserstellung. Die Rechnungssumme ist innerhalb 7 Tage ab Rechnungsdatum zu überweisen. Bei Grossaufträgen ist der AG verpflichtet, auf Verlangen der AN eine Vorauszahlung von bis zu 30 % der Auftragssumme zu erbringen. Preise sind Endpreise und ohne Abzug zahlbar.

 

Der AN steht das Recht zu, in Verzug befindliche AG von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Auch für den Fall ist die AN zur fristlosen Kündigung dieser Verträge berechtigt. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer bleiben vorbehalten.

 

 

6. Datenschutz

Die vertrauliche Behandlung der der AN überlassenen Daten und Unterlagen ist selbstverständlich. Bei Verlust von Daten, z. B. zugesandten Unterlagen wie Informationsmaterial, wird keine Haftung übernommen.

 

 

7. Rücktritt

Tritt ein AG von einem bereits erteilten und verbindlich erklärten Auftrag zurück, so ist er verpflichtet, der AN die vereinbarte Vergütung zu ersetzen, abzüglich ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch 60 % der vereinbarten Vergütung netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 

8. Gewährleistung / Haftungsausschluss

Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

 

Die AN haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Als Schadensersatz werden max. 5 % vom Auftragswert pauschal festgesetzt. Für Fehler in Schreibarbeiten wird keine Haftung übernommen.

 

 

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die restlichen Bestimmungen weiterhin wirksam. Die Parteien verpflichten sich, dann betreffend der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu finden, die der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt.

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Montabaur.